Reha-Sport und Funktionstraining haben das Ziel, Sie nach einer Erkrankung, Operation oder anderen körperlichen Einschränkung wieder fit für den Alltag zu machen. Die Maßnahmen können von niedergelassenen Haus- und Fachärzt*innen verordnet werden.
Rehabilitationssport (Reha-Sport)
Der Reha-Sport ist eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation. Die Patient*innen absolvieren unter Anleitung und in der Gruppe regelmäßige Sportübungen. Die Therapie hat das Ziel, die Ausdauer, Kraft und Koordination zu fördern und die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Ziele des Reha-Sports:
- Reduktion bzw. Linderung von (chronischen) Schmerzen
- Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens
- Steigerung der körperlichen Leistungsfähigkeit
- Stärkung von Kraft, Ausdauer sowie Selbstvertrauen
- Positive Gruppendynamik sowie Erfahrungsaustausch für Patient*innen
Reha-Sport wird oft von Krankenkassen finanziert und ist in der Regel zeitlich begrenzt. Je nach Krankheitsbild bzw. Diagnose umfasst eine Reha-Sport-Verordnung eine Dauer von 6, 12, 18 oder 24 Monate. Eine Trainingseinheit umfasst 45 bis 60 Minuten.
Funktionstraining
Ziele des Funktionstrainings
- Verbesserung bzw. Erhalt der Körperfunktionen
- Verbesserung der Beweglichkeit
- Stärkung des Selbstbewusstseins
- langfristige Hilfe zur Selbsthilfe
- Austausch mit anderen Patient*innen
Ein Rezept für Funktionstraining gilt für 12 oder 24 Monate. Eine Trainingseinheit dauert in der Regel 30 Minuten bei Trockengymnastik und 20 Minuten bei Wassergymnastik.
Wie erhalte ich Reha-Sport oder Funktionstraining und wer übernimmt die Kosten?
Rehabilitationssport (Reha-Sport) und Funktionstraining werden von verschiedenen Einrichtungen und Organisationen angeboten, die auf die Durchführung solcher Maßnahmen spezialisiert sind. Zu den Anbietern gehören:
- Rehabilitationseinrichtungen
- Physiotherapiepraxen
- Gesundheitszentren und Fitnessstudios
- Sportvereine
- Selbsthilfegruppen und Verbände
- Krankenhäuser
Wenn Sie an Reha-Sport oder Funktionstraining teilnehmen möchten, lassen Sie sich von Ihrem/Ihrer Hausärzt*in oder Fachärzt*in beraten. Er/sie kann Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen. Die Kosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern die Maßnahme ärztlich verordnet wird. Es ist ratsam, sich im Vorfeld bei der Krankenkasse und den jeweiligen Anbietern über die genauen Bedingungen und Angebote zu informieren. Die Kostenübernahme muss von der Krankenkasse bestätigt werden. Fahrtkosten werden bei Rehabilitationssport und Funktionstraining nicht erstattet.
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