Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Bevor die Rentenversicherung einer Rentenzahlung zustimmt, prüft sie zunächst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation sinnvoll sein kann. In manchen Fällen kann eine Reha vor Rente die Arbeitsfähigkeit wiederherzstellen. Eine Rehabilitation hat also immer Vorrang vor der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.
Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie erst dann, wenn Sie auch nach einer Reha nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können. Es ist möglich, dass Sie zunächst eine befristete Rente erhalten, falls die Aussicht besteht, dass Sie nach einer gewissen Zeit wieder in der Lage sind, mehr zu arbeiten.
Wann kann ich eine Reha vor Rente in Anspruch nehmen?
Eine Reha vor Rente erhalten Sie, wenn aufgrund einer längeren Erkrankung und daraus resultierenden körperlichen Einschränkungen das Risiko besteht, berufsunfähig oder erwerbsunfähig zu werden.
Ziel dieser Rehabilitation ist es, Ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern und idealerweise Ihre Gesundheit wiederherzustellen.
Die Reha vor Rente wird überwiegend stationär durchgeführt, kann aber auch ambulant erfolgen. Voraussetzung ist eine erhebliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der Erwerbstätigkeit.
Grundsätzlich kann diese Rehabilitationsmaßnahme alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Bei dringenden medizinischen Gründen ist es möglich, den Antrag früher zu stellen.
Für Personen im Ruhestand ist diese Form der Reha nicht zugänglich, da ihre Finanzierung durch die Rentenversicherung an die Arbeitsfähigkeit gekoppelt ist.
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