Sie benötigen eine Reha, haben jedoch keine Betreuung für Ihr Kind? Bei einer stationären Reha ist es in manchen Kliniken möglich, das Kind als Begleitperson zur Reha mitzubringen. So können Sie als Elternteil in der Reha wieder gesund werden, ohne von Ihrem Kind getrennt zu sein. In der Zeit, in der Sie therapiert werden, wird Ihr Kind professionell betreut und versorgt. Die Kostenträger übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Kinder als Begleitpersonen.
Für wen ist die Reha mit Kind geeignet?
In manchen Fällen kann es für Eltern sinnvoll sein, das eigene Kind als Begleitperson in die Reha-Klinik mitzunehmen, das hängt jedoch von der individuellen Situation ab.
In folgenden Fällen eignet sich eine Reha mit Kind als Begleitperson:
- Sie sind alleinerziehend.
- Ihr Kind kann nicht von Ihnen getrennt sein.
- Ihr Kind ist unter 12 Jahren.
- Sie versprechen sich bessere Heilungschancen in der Reha, wenn Ihr Kind bei Ihnen ist.
- Die Reha-Klinik hat ein gutes Angebot für Kinder, damit sie keinen Schulunterricht verpassen und die Betreuung in der Klinik ist zu jeder Zeit gewährleistet.
Kinder als Begleitpersonen: Voraussetzungen für die Mitnahme
Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie Ihr Kind zur Reha mitnehmen möchten:
- Kinder, die als Begleitpersonen ihre Eltern begleiten, dürfen nicht älter als 12 Jahre sein. Für Kinder mit Behinderungen oder bei besonderen anderen Gründen gilt diese Altersgrenze nicht.
- Sie müssen für das begleitende Kind eine Erziehungsverantwortung tragen, z. B. für ein Adoptivkind, Stiefkind oder Pflegekind.
- Der Reha-Erfolg darf durch die Anwesenheit der Kinder nicht gefährdet werden.
- Es sprechen keine medizinischen Gründe gegen die Anwesenheit des Kindes.
- Die Reha-Klinik bietet einen gemeinsamen Aufenthalt von Eltern und Kindern an.
Reha mit Kind: Antrag und Kostenübernahme
Für eine Reha mit Kind als Begleitperson ist es wichtig, einen Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger zu stellen. In der Regel ist das die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Hierzu gibt es ein Formular, das Sie Ihrem Reha-Antrag beilegen müssen. Das entsprechende Formular der DRV finden Sie hier. Wenn der zuständige Kostenträger Ihre Krankenkasse ist, wenden Sie sich bitte dorthin.
Der Antrag sollte die medizinische Notwendigkeit für die Begleitung durch das Kind beinhalten. Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin kann Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Nachweise behilflich sein. Das entsprechende Formular können Sie bei der DRV herunterladen.
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, bevor Sie den Antrag einreichen. Der Kostenträger prüft dann den Antrag und entscheidet über die Genehmigung sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Kindes.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind nicht in jede Reha-Klinik als Begleitperson mitnehmen dürfen. Informieren Sie sich am besten bevor Sie Ihren Reha-Antrag stellen, in welchen Kliniken dies möglich ist.
Wenn Ihr Kind lieber zu Hause betreut werden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe beantragt werden.
Wie Sie eine Reha beantragen, erfahren Sie hier.
Wussten Sie, dass Sie sich Ihre Reha-Klinik selbst aussuchen können? Hier erfahren Sie mehr
Reha mit Kind: Kliniken
In diesen Kliniken ist es möglich, Kinder zur Reha mitzunehmen:
Kontakt
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Freitag: 7.30 bis 17.30 Uhr
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Bei allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Reha wenden Sie sich bitte an die Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung.