Pflegende Angehörige übernehmen eine immense Verantwortung und tragen eine große Last in ihrem Alltag. Oft sind sie rund um die Uhr für ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder da, ohne ausreichend Zeit für sich selbst zu haben. Diese ständige Belastung kann sowohl körperliche als auch psychische Folgen haben – von Rückenschmerzen über Schlafstörungen bis hin zu Erschöpfungszuständen oder sogar Burnout.
In solchen Situationen kann eine spezielle Rehabilitation pflegende Angehörige unterstützen und entlasten. Sie ermöglicht es den Betroffenen, sich von den körperlichen und emotionalen Strapazen zu erholen, neue Kraft zu schöpfen und gleichzeitig Strategien zu erlernen, wie sie ihre Pflegeaufgaben in Zukunft besser bewältigen können.
Dieser Ratgeber soll Ihnen einen Überblick darüber geben, wie Sie eine Reha für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Leistungen während der Reha geboten werden. Die Reha bietet nicht nur Entlastung, sondern hilft auch dabei, langfristig gesund zu bleiben und den Pflegealltag besser zu meistern.
Was ist Vorsorge bzw. Reha für pflegende Angehörige?
Die Reha für pflegende Angehörige ist eine spezielle Form der Rehabilitation, die darauf abzielt, Menschen, die dauerhaft einen Angehörigen oder eine nahestehende Person pflegen, körperlich und psychisch zu entlasten und zu stärken.
Dabei ist es wichtig, die Reha von der Kur (Vorsorge) zu unterscheiden:
- Vorbeugende Maßnahme (Kur): Für Personen, deren eigene Gesundheit durch die Pflege eines Angehörigen gefährdet ist. Ziel der Vorsorgemaßnahme ist es, die Entstehung von Krankheiten zu verhindern (Prävention).
- Medizinische Rehabilitation: Die pflegende Person leidet bereits unter gesundheitlichen Einschränkungen, die (teilweise) auf die Pflegesituation zurückzuführen sind. Typische Symptome von Pflegenden sind Unruhe, Schlafstörungen, Erschöpfung, Aggressivität, Kopf-, Gelenk- und Rückenschmerzen bis hin zu Depressionen, Angstzuständen und vielen anderen körperlichen Beschwerden.
Pflegende Angehörige können sowohl eine stationäre als auch eine ambulante Reha in Anspruch nehmen, je nach Schweregrad der eigenen gesundheitlichen Beschwerden und der persönlichen Situation. Manche Kliniken bieten auch Programme an, bei denen die zu pflegende Person parallel mit betreut wird, um den Angehörigen die Teilnahme an der Reha zu ermöglichen.
Die Ziele der Reha für pflegende Angehörige
- Körperliche Erholung und Prävention: Durch gezielte physiotherapeutische Maßnahmen und Bewegungstherapien werden körperliche Beschwerden gelindert und langfristigen Schäden vorgebeugt.
- Psychische Stabilisierung: In Einzel- oder Gruppengesprächen wird den pflegenden Angehörigen geholfen, ihre emotionale Belastung zu bewältigen und Strategien zur Stressbewältigung zu entwickeln.
- Vermittlung von pflegerischen Techniken: Während der Reha können pflegende Angehörige lernen, wie sie ihre Pflegeaufgaben körperlich schonender und effizienter ausführen können.
- Förderung der Selbstfürsorge: In der Reha werden Techniken zur Selbstfürsorge und Achtsamkeit vermittelt, um langfristig gesund zu bleiben und die Pflegeaufgaben auch auf Dauer gut bewältigen zu können.
Die Reha für pflegende Angehörige hilft, einer Überlastung vorzubeugen und so die Angehörigen in ihrer wichtigen und wertvollen Aufgabe zu unterstützen.
Wer hat Anspruch auf eine Reha?
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Reha für pflegende Angehörige in Anspruch nehmen zu können:
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Gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Pflege
Durch die Pflegetätigkeit sind gesundheitliche Schäden oder erhebliche Belastungen entstanden oder drohen. Typische Probleme sind Rückenschmerzen, Muskelverspannungen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände oder psychische Probleme wie Depressionen oder Angstzustände. Ein Arzt/eine Ärztin muss diese gesundheitlichen Probleme feststellen und bescheinigen, dass eine Reha notwendig ist, um die Gesundheit wiederherzustellen oder eine Verschlechterung zu vermeiden. -
Pflegebedürftige Person mit Pflegestufe
In der Regel muss der pflegende Angehörige nachweislich eine Person betreuen, die pflegebedürftig ist. Dies sollte vom Medizinischen Dienst durch die Festlegung eines Pflegegrades bescheinigt worden sein. -
Pflege im häuslichen Umfeld
Der Anspruch auf eine Reha besteht in der Regel, wenn die pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld, also zu Hause, betreut wird. Das bedeutet, dass pflegende Angehörige, die ihre Familienmitglieder in den eigenen vier Wänden versorgen, vorrangig berücksichtigt werden. Auch bei einer zeitweiligen Unterstützung durch ambulante Pflegedienste kann ein Anspruch bestehen, sofern die Hauptlast der Pflege beim Angehörigen liegt.
Wer übernimmt die Kosten für die Reha für pflegende Angehörige?
Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse oder, bei Erwerbstätigen – von der Deutschen Rentenversicherung – übernommen. Voraussetzung ist, dass eine medizinische Notwendigkeit durch einen Arzt/eine Ärztin bestätigt wurde. Dabei ist es wichtig, den Antrag auf Reha korrekt zu stellen und alle notwendigen Unterlagen einzureichen, um die Genehmigung zu erhalten. Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin oder ein Sozialdienst können dabei unterstützen. Bei einer Vorsorgemaßnahme (Kur) ist die Krankenkasse der zuständige Kostenträger.
Wer zahlt die Reha bei Privatversicherten?
Wenn Sie privatversichert sind, sollten Sie sich bei Ihrer privaten Krankenversicherung erkundigen, ob stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sind. Abhängig vom Tarif werden die Kosten vollständig, teilweise oder auch gar nicht übernommen. Beamtinnen und Beamte erhalten von der Beihilfe einen Zuschuss für Rehabilitationsmaßnahmen, der jedoch zuvor von der Festsetzungsstelle genehmigt werden muss.
Weitere Informationen: Reha-Kosten: Wer zahlt meine Reha?
Wie lange dauert die Reha und wie oft kann sie in Anspruch genommen werden?
Die Rehabilitation für pflegende Angehörige dauert in der Regel drei Wochen, kann aber bei Bedarf auch verlängert werden. Sie kann alle vier Jahre in Anspruch genommen werden, es sei denn, der Gesundheitszustand des pflegenden Angehörigen erfordert, dass die Reha bereits früher wiederholt wird. In dringenden Fällen, beispielsweise bei akuter Erschöpfung oder Burnout, kann auch schon vor Ablauf dieser Frist eine neue Reha beantragt werden.
Wie beantrage ich die Reha für pflegende Angehörige?
- Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt. Kommt eine Reha für pflegende Angehörige für Sie in Frage? Kann sie/er den Bedarf medizinisch begründen?
- Füllen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrer Hausärztin/Ihrem Hausarzt – das Antragsformular aus und reichen Sie es beim zuständigen Kostenträger ein. Das Formular können Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen.
- Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, sollten Sie sich um eine Ersatzpflegekraft kümmern, die in Ihrer Abwesenheit die Pflege übernimmt.
Notwendige Unterlagen für die Beantragung
Neben der ärztlichen Verordnung benötigen Sie einige weitere Dokumente, um den Antrag erfolgreich einzureichen. Dazu gehören:
- Ihre eigene Krankenversicherungs- oder Rentenversicherungsnummer
- ein Nachweis darüber, dass Sie pflegender Angehöriger sind (z. B. ein Bescheid über den Pflegegrad der zu betreuenden Person)
- eventuell zusätzliche Atteste oder Berichte von Fachärzt*innen, die Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung genauer erläutern
Je nachdem, ob Sie berufstätig sind oder nicht, müssen Sie den Antrag entweder bei Ihrer Krankenkasse oder bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Für Berufstätige ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig, da die Reha auch darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Für nicht erwerbstätige pflegende Angehörige übernimmt meist die Krankenkasse die Kosten. Auch bei einer Vorsorge (Kur) ist die Krankenkasse der zuständige Kostenträger.
- Krankenkasse: Hier reichen Sie den Antrag zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein. Viele Krankenkassen bieten Antragsformulare auf ihren Websites an, die Sie herunterladen und ausfüllen können.
- Deutsche Rentenversicherung: Wenn Sie erwerbstätig sind, stellen Sie den Antrag bei der Rentenversicherung. Auch hier gibt es spezielle Formulare, die ausgefüllt und mit den medizinischen Unterlagen eingereicht werden müssen.
Tipp: Hilfe bei der Antragsstellung
Reha-Beratungsstellen unterstützen oft kostenlos bei der Antragsstellung und der Organisation der notwendigen Unterlagen. Auch der Pflegestützpunkt Ihrer Region kann ein hilfreicher Ansprechpartner sein.
Wunsch- und Wahlrecht: Reha-Klinik selbst aussuchen
Sie können selbst entscheiden, in welche Reha-Klinik Sie gehen möchten. Es gibt spezialisierte Reha-Kliniken, die gezielt auf die Bedürfnisse von pflegenden Angehörigen eingehen, wie z. B. die MEDICLIN Rose Klinik. Einige Krankenkassen oder die Rentenversicherung bieten eine Liste mit geeigneten Kliniken an, oder Sie können sich bei Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin oder dem Sozialdienst beraten lassen. Grundsätzlich können Sie aber in jeder Reha-Klinik eine ensprechende Reha durchführen.
Weitere Informationen: Wunsch- und Wahlrecht
Bewilligung
Nachdem der Antrag eingereicht wurde, dauert es in der Regel einige Wochen, bis die Krankenkasse oder Rentenversicherung über die Bewilligung entscheidet. Sobald der Antrag genehmigt ist, erhalten Sie einen Bescheid über den Beginn der Reha-Maßnahme sowie Informationen zur Klinik und zur Dauer des Aufenthalts. Sollte Ihr Reha-Antrag abgelehnt werden, können Sie Widerspruch einlegen.
Reha allein oder mit pflegebedürftigem Angehörigen?
Ob Sie Angebote nutzen, bei denen Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen mitnehmen können, sollten Sie gemeinsam überlegen. Manchmal kann es beiden guttun, etwas Abstand zu gewinnen, um sich in Ruhe auf die eigene Genesung zu konzentrieren. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die häusliche Pflege sichergestellt ist.
Seit dem 1. Juli 2024 können pflegende Angehörige während ihrer Reha die von ihnen gepflegte Person in der jeweiligen Klinik unterbringen und versorgen lassen. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse. Voraussetzung ist, dass die Reha-Klinik die Pflege während der gesamten Dauer der Rehabilitation sicherstellen kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung die Unterbringung in einer nahegelegenen vollstationären Pflegeeinrichtung organisieren.
Wer versorgt die zu pflegende Person während der Reha?
Die Kurzzeitpflege
Bei der Kurzzeitpflege zieht die pflegebedürftige Person vorübergehend in ein Pflegeheim. Die Pflegeversicherung beteiligt sich ab Pflegegrad 2 an den Kosten für die Pflege und Betreuung. So haben Sie die Möglichkeit für eine kurze Zeit Ihre persönlichen Bedürfnisse in den Vordergrund zu stellen und sich ganz auf sich selbst zu konzentrieren.
Die Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege übernimmt eine Ersatzkraft die Aufgaben des pflegenden Angehörigen in der eigenen Unterkunft der pflegebedürftigen Person. Die Pflegeversicherung übernimmt in diesem Fall die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- die pflegebedürftige Person verfügt mindestens über Pflegegrad 2.
- die pflegebedürftige Person wurde mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung von Ihnen gepflegt.
Wie läuft eine Reha für pflegende Angehörige ab?
Eine Vorsorge (Kur) oder eine Reha für pflegende Angehörige dauert in der Regel drei Wochen. Falls medizinisch notwendig, kann die Maßnahme verlängert werden.
Zu Beginn der Reha werden Sie von einer Ärztin/einem Arzt eingehend untersucht. Gemeinsam mit Ihnen werden Ihre gesundheitlichen Beschwerden besprochen, analysiert und persönliche Therapieziele festgelegt. Der Therapieplan wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.
Viele Pflegende empfinden den Klinikaufenthalt als enorme Erleichterung, da alltägliche Aufgaben wie Kochen und Putzen entfallen.
Die Reha besteht aus verschiedenen Modulen, die individuell zusammengesetzt werden:
- Bewegungs- und Sporttherapie
- Wassergymnastik
- Entspannungstherapie (Massagen, Yoga, Muskelentspannung)
- Ernährungsberatung
- Pflegekurse, die rückenschonende Hebetechniken vermitteln
- Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen: Themen wie Wut, Trauer, Schuldgefühle oder Ekel können hier offen besprochen werden
- psychologische und ärztliche Gespräche
- Informationsveranstaltungen zu Krankheitsbildern wie Demenz
- Beratung zu Hilfsmitteln und Pflegeversicherungsansprüchen
In der Reha lernen Sie, sich ohne schlechtes Gewissen persönliche Freiräume zu schaffen.
Am Ende der Reha findet ein Abschlussgespräch mit Ihrem behandelnden Arzt/Ihrer behandelnden Ärztin statt. Dabei besprechen Sie, ob Sie die gemeinsam gesetzten Reha-Ziele erreicht haben und wie es nach der Reha für Sie weitergeht.
MEDICLIN Rose Klinik: Spezielles Therapiekonzept für pflegende Angehörige
Die MEDICLIN Rose Klinik in Horn-Bad Meinberg in Nordrhein-Westfalen ist spezialisiert auf die Reha für pflegende Angehörige. Es wird ein Gesprächskreis mit psychologischer Betreuung angeboten, in dem Angehörige über ihre Erfahrungen sprechen und Unterstützung erhalten können. Der Sozialdienst führt Schulungen durch, die speziell auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger zugeschnitten sind. Im Kurs zur Kinästhetik werden hilfreiche Techniken und Anleitungen zum sicheren und schonenden Umgang mit den zu Pflegenden vermittelt.
Während Ihrer Rehabilitation besteht die Möglichkeit, dass Ihr zu pflegender Angehöriger/Ihre zu pflegende Angehörige in unserer Pflegeeinrichtung, der direkt neben der Klinik gelegenen MEDICLIN Seniorenresidenz am Rosengarten, untergebracht und umfassend versorgt wird. So können Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren, während Ihre Angehörige/Ihr Angehöriger in besten Händen ist.
Nach der Reha: Achtsam sein
Nach einer Reha ist es für pflegende Angehörige besonders wichtig, achtsam mit sich selbst umzugehen, um langfristig von den positiven Effekten der Rehabilitation zu profitieren. Tipps, wie Sie im Pflegealltag langfristig erholt und gestärkt bleiben:
- Selbstfürsorge im Alltag integrieren: Wenden Sie die in der Reha gelernten Strategien zur Entspannung und Stressbewältigung regelmäßig an. Selbst kleine Momente der Ruhe können helfen, die Belastungen des Pflegealltags besser zu bewältigen.
- Realistische Erwartungen: Machen Sie sich bewusst, dass die Herausforderungen der Pflege auch nach der Reha bestehen bleiben. Setzen Sie sich realistische Ziele und überfordern Sie sich nicht.
- Regelmäßige Pausen einplanen: Nehmen Sie sich regelmäßige Auszeiten! Diese Pausen helfen dabei, langfristig gesund und leistungsfähig zu bleiben.
- Hilfe annehmen: Erkennen Sie Ihre eigenen Grenzen. Nehmen Sie Hilfe von außen, wie durch ambulante Pflegedienste oder familiäre Unterstützung an oder nutzen Sie andere Entlastungsangebote.
- Achtsamkeitspraxis fortführen: Übungen zur Achtsamkeit, wie Meditation oder Atemübungen, können helfen, das Stresslevel zu senken und die emotionale Balance zu wahren. Üben Sie regelmäßig!
- Gesundheit regelmäßig überprüfen: Pflegende Angehörige neigen oft dazu, ihre eigene Gesundheit zu vernachlässigen. Achten Sie auf Ihre eigene körperliche und seelische Verfassung und nehmen Sie bei Bedarf ärztliche Hilfe in Anspruch.
- Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen: Der Kontakt zu anderen, die in einer ähnlichen Situation sind, kann sehr entlastend sein. Der Austausch in Selbsthilfegruppen oder Online-Foren bietet emotionale Unterstützung und hilfreiche Tipps.
Kontakt
Unsere kostenlose Hotline 0800 44 55 888
Wir sind für Sie da!
Montag bis Freitag: 7.30 bis 17.30 Uhr
Sprechen Sie uns an!
Haben Sie Fragen zur Rehabilitation oder zu unseren Rehakliniken? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Bei allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Reha wenden Sie sich bitte an die Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung.