Wer Anspruch auf eine Rehabilitation hat, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die richtigen Schritte zur Antragstellung gehen, lesen Sie hier.
Wann habe ich Anspruch auf eine Reha?
Sie haben Anspruch auf eine Reha, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung nicht am normalen Leben teilnehmen können. Die Maßnahme muss geeignet sein, Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zu reduzieren, eine Verschlechterung zu verhindern oder die Folgen abzumildern. Ziel der Rehabilitation ist es, eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies ist im Sozialgesetzbuch IX festgelegt, das Ihnen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation gewährt.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Reha?
Wenn Sie eine Reha benötigen, können Sie jederzeit einen Antrag auf Rehabilitation bei Ihrem Kostenträger stellen. Wenn Sie bereits eine Reha – ambulant oder stationär – abgeschlossen haben, können sie frühestens nach vier Jahren erneut eine Rehabilitation antreten. Liegt ein medizinischer Notfall vor, können Sie schon nach zwei Jahren – in manchen Fällen sogar wenige Monate nach der letzten Reha – einen Antrag stellen.
Wie lange dauert eine Reha?
Eine Reha dauert in der Regel drei Wochen. Für eine stationäre Reha sind zunächst 15 Behandlungstage vorgesehen, für eine ganztägig ambulante Reha maximal 20 Behandlungstage. Je nach Einzelfall und den individuellen Voraussetzungen, kann eine Reha verlängert werden.
Abhängig vom Krankheitsbild kann eine längere Rehabilitation sinnvoll sein, beispielsweise bei schweren psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Essstörungen. In solchen Fällen kann die Rehabilitationsdauer zwischen vier und sechs Wochen liegen.
Ziele der Reha
Nach einer langen Erkrankung oder einer Operation kann eine Reha helfen, Ihre Gesundheit und Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich wiederherzustellen. Die zusätzliche und intensive Behandlung ist besonders dann erforderlich, wenn eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit droht und die ärztliche Behandlung einschließlich Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln nicht mehr ausreicht. Gleichzeitig kann eine Reha Ihre Lebensqualität verbessern und Ihre gesellschaftliche Teilhabe nach einer längeren Erkrankung ermöglichen.
Sie können sowohl eine stationäre als auch eine ambulante Reha in Anspruch nehmen, je nachdem welche Diagnose zugrunde liegt. Beide Reha-Formen können in der Regel im Abstand von vier Jahren wiederholt werden.
Reha-Voraussetzungen
Diese Voraussetzungen müssen Sie für eine Reha erfüllen:
- Es sollte eine medizinische Notwendigkeit bestehen.
- Antragstellende müssen reha-fähig sein, das bedeutet, der Patient oder die Patientin ist motiviert für eine Reha und belastbar.
- Die behandelnden Hausärzt*innen und Fachärzt*innen erwarten Heilungschancen durch eine Reha.
- Die Reha muss durch den Kostenträger genehmigt sein.
- Den Antragstellenden droht ohne Reha eine Erwerbsunfähigkeit.
Besonderheit: Geriatrische Reha
Neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine Reha müssen bei der geriatrischen Reha weitere Bedingungen erfüllt sein:
- die Versicherten müssen 70 Jahre oder älter sein
- Es müssen Mehrfacherkrankungen (Multimorbidität) bestehen, also mindestens zwei geriatrische Erkrankungen oder Behinderungen. Diese müssen auch im Reha-Antrag angegeben werden.
Weitere Informationen: Reha beantragen: So geht’s
Arten der Reha
Je nach individueller Erkrankungssituation müssen Sie den Reha-Antrag bei unterschiedlichen Kostenträgern einreichen:
- Anschlussrehabilitation (AHB/AR): Hatten Sie kürzlich eine Operation und benötigen intensive Betreuung und Hilfe, um sich im Alltag wieder zurechtzufinden und Ihre Leistungsfähigkeit wiederherzustellen? Dann können Sie über den Sozialdienst in Ihrem behandelnden Krankenhaus einen Antrag auf Anschlussrehabilitation stellen.
- Medizinisches Heilverfahren/Leistung zur medizinischen Rehabilitation (LMR): Wenn bei Ihnen eine Erkrankung länger zurückliegt und ambulante Behandlungsmethoden Ihrer Haus- oder Facharztpraxis oder ambulante Physiotherapie nicht mehr ausreichen, um Ihre Gesundheit wieder vollständig herzustellen, dann können Sie ein medizinisches Heilverfahren beantragen.
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW): Die BGSW ist eine Reha-Maßnahme für schwere Verletzungen bei Arbeitsunfällen und erfolgt im Anschluss an eine Akutbehandlung. Sie beinhaltet insbesondere die intensive Übungsbehandlung (ggf. unter Einschluss arbeitsplatzbezogener Abklärung). BGSW-Rehakliniken müssen in den Bereichen Personal, Medizintechnik und Einrichtung spezielle Anforderungen erfüllen.
Wer übernimmt die Kosten für meine Reha?
Der Gesetzgeber regelt, wer die Kosten für Ihre Rehabilitation übernehmen muss, basierend auf Ihrem Alter und Ihrer Lebenssituation. Die Kostenträger wie die Rentenversicherung oder Krankenkassen legen die Krankheitsbilder und Rehabilitationsziele fest.
Die gesetzliche Rentenversicherung zielt darauf ab, Ihre Arbeitsfähigkeit nach Unfall oder Krankheit zu erhalten oder wiederherzustellen, um Frühverrentung zu vermeiden.
Die gesetzlichen Krankenkassen setzen auf Rehabilitation, um Pflegebedürftigkeit zu verhindern. Auch bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Reha, z. B. bei chronischen Erkrankungen, nach schweren Operationen oder bei psychischen Problemen.
Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Aufgabe, Schäden nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten zu beseitigen oder zu vermindern.
Wer die Kosten für Ihre Reha übernimmt, lesen Sie hier.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie bei fast allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen eine Reha-Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten.
Reha-Antrag abgelehnt: Was tun?
Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt? Wenden Sie sich an den zuständigen Kostenträger – Ihre Krankenkasse oder Rentenversicherung – um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Wenn Ihre Rehabilitation abgelehnt wurde, können Sie beim Kostenträger Widerspruch einlegen.
Achten Sie darauf, die Widerspruchsfrist einzuhalten, die üblicherweise vier Wochen beträgt und am Ende des Bewilligungsschreibens zu finden ist. Falls die Hinweise auf Ihr Widerspruchsrecht und die Frist fehlen, setzen Sie sich umgehend mit dem Kostenträger in Verbindung und fordern Sie eine „rechtsmittelfähige Entscheidung“ an.
Kontakt
Unsere kostenlose Hotline 0800 44 55 888
Wir sind für Sie da!
Montag bis Freitag: 7.30 bis 17.30 Uhr
Sprechen Sie uns an!
Haben Sie Fragen zur Rehabilitation oder zu unseren Rehakliniken? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Bei allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Reha wenden Sie sich bitte an die Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung.