Sie möchten eine medizinische Reha antreten, haben aber zu Hause Kinder zu versorgen? Wenn Sie Kinder unter 12 Jahren haben oder ein Kind mit einer Behinderung, das auf Unterstützung angewiesen ist, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe.
Die Haushaltshilfe übernimmt wesentliche Aufgaben im Haushalt, wie z. B.:
- Kinderbetreuung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- hauswirtschaftliche Tätigkeiten (z. B. die Wohnung reinigen)
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Die Rentenversicherung (DRV) übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie gehen selbst in die Reha oder begleiten Ihr Kind zu einer Kinder-Reha.
- In Ihrem Haushalt lebt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Unterstützung angewiesen ist. (Die Behinderung muss vor dem 18. Geburtstag oder während der Ausbildung vor dem 27. Geburtstag eingetreten sein.)
- Es gibt keine weitere Person im Haushalt, die die Kinder betreuen und den Haushalt führen kann.
Füllen Sie das Formular für die Beantragung einer Haushaltshilfe aus und legen Sie es Ihrem Reha-Antrag bei. Hier können Sie das Formular der DRV herunterladen.
Zuschüsse bei älteren Kindern
Sollten diese Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sein, zum Beispiel weil Ihr Kind älter als 12 Jahre ist, kann die Rentenversicherung zumindest einen Zuschuss für die Betreuungskosten gewähren. Weitere Einzelheiten erhalten Sie direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Weitere Informationen:
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Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 18 Uhr
Freitag: 7.30 bis 17.30 Uhr
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Bei allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Reha wenden Sie sich bitte an die Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung.