Die Entscheidung für eine Reha wirft oft viele Fragen auf: Wie läuft eine Rehabilitation ab? Wer trägt die Kosten? Welche Möglichkeiten gibt es? In unseren häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie Antworten auf die wichtigsten Themen rund um Ihre Rehamaßnahme. Unser Ziel ist es, Ihnen alle relevanten Informationen verständlich und übersichtlich zur Verfügung zu stellen, damit Sie gut informiert und vorbereitet in Ihre Rehabilitation starten können.
Allgemeine Fragen zur Rehabilitation
Eine Rehabilitation, kurz Reha, ist eine medizinische Maßnahme, die darauf abzielt, die Gesundheit nach einer Erkrankung, Operation oder einem Unfall wiederherzustellen. Ziel ist es, körperliche, seelische oder soziale Einschränkungen zu verringern und die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.
Anspruch auf Reha haben Personen, die nach einer Krankheit oder Verletzung ihre Gesundheit wiederherstellen möchten und bei denen die medizinischen Voraussetzungen vorliegen. Dies kann durch Ihre/n Hausärzt*in, Fachärzt*in oder Krankenhausärzt*in veranlasst werden.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha-Anspruch
Eine Reha dauert in der Regel drei Wochen und kann verlängert werden, wenn es medizinisch notwendig ist. Eine psychosomatische Reha dauert in der Regel zwischen fünf und sechs Wochen.
Anträge bekommen Sie vom Sozialdienst im Krankenhaus, von der Deutschen Rentenversicherung oder den Krankenkassen. Das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung für medizinische Rehabilitation erreichen Sie unter +49 800 1000 480 70. Auf der Website der Deutsche Rentenversicherung können Sie die Anträge ebenfalls herunterladen.
Um einen Reha-Antrag zu stellen, wenden Sie sich am besten an Ihren behandelnden Arzt/Ihre behandelnde Ärztin, der/die die Notwendigkeit der Rehabilitation feststellt und die entsprechenden Formulare ausfüllt. Den Antrag reichen Sie dann bei Ihrem zuständigen Kostenträger ein, wie z. B. der Rentenversicherung oder der Krankenkasse. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Entscheidung über die Bewilligung der Reha.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha beantragen – so geht’s
Der Reha-Antrag ist ziemlich kompliziert. Hilfe erhalten Sie bei Ihrem/Ihrer Haus- oder Fachärzt*in. Wenn Sie sich einer stationären Behandlung unterziehen, der eine Reha folgen soll, helfen Ihnen die Sozialdienste der Krankenhäuser im Rahmen des so genannten Überleitungs- oder Entlassmanagements. Hilfe erhalten Sie aber auch bei der Deutsche Rentenversicherung, Ihrer Krankenkasse oder auch bei den extra eingerichteten Servicestellen für Rehabilitation unter der Adresse www.reha-servicestellen.de.
Ja, Sie haben das Recht, sich Ihre Rehaklinik selbst auszusuchen. Geben Sie direkt in Ihrem Reha-Antrag einen konkreten Wunsch für eine bestimmte Einrichtung an. Hier gibt es ein entsprechend dafür vorgesehenes Feld.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Wunsch- und Wahlrecht: Reha-Klinik selbst aussuchen
Zunächst sollten Sie ein klärendes Gespräch mit Ihrer Krankenkasse bzw. der Rentenversierung suchen, um Missverständnisse auszuschließen. Nehmen Sie die Ablehnung nicht einfach hin, sondern legen Sie Widerspruch ein. Dafür müssen Sie die Widerspruchsfrist einhalten. Diese finden Sie meist am Ende des Bewilligungsschreibens. Die Frist beträgt üblicherweise 4 Wochen.
Fehlen im Brief des Kostenträgers die Hinweise auf Ihr Widerspruchsrecht und die Widerspruchsfrist, nehmen Sie unverzüglich mit dem Kostenträger Kontakt auf und verlangen Sie die Zustellung einer „rechtsmittelfähigen Entscheidung“. Nur so können Sie sicher sein, dass Ihnen alle Rechtsmittel gegen die Ablehnung offen stehen.
Und: Keine Angst vor dem Aufwand! Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. hilft Ihnen gern und kostenlos. Oft genügt schon der Widerspruch, um den Kostenträger seine Entscheidung noch einmal überdenken zu lassen.
Als Versicherte*r der Deutschen Rentenversicherung können Sie alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stellen, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Als Antragsteller*in müssen Sie im erwerbsfähigen Alter sein, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sein und bestimmte Versicherungszeiten vorweisen. In dringenden Fällen kann eine Reha aber auch vor Ablauf von vier Jahren bewilligt werden.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha-Anspruch
Arten der Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation (Medizinisches Heilverfahren)
Eine medizinische Rehabilitation (auch: Heilverfahren)) ist eine Maßnahme, die darauf abzielt, chronische Krankheiten zu lindern, die Prävention zu stärken und Ihre allgemeine Gesundheit zu fördern. Sie kann ambulant oder stationär durchgeführt werden. Wenn Sie eine medizinische Rehabilitation machen möchten, sprechen Sie am besten mit Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin und lassen Sie sich dazu beraten.
Anschlussrehabilitation (AHB/AR)
Eine Anschlussrehabilitation wird direkt nach einem Krankenhausaufenthalt durchgeführt, um die Genesung nach einer schweren Erkrankung oder Operation zu unterstützen. Sie beginnt meist innerhalb von zwei Wochen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus und wird entweder stationär oder ambulant durchgeführt, je nach Bedarf des Patienten/der Patientin.
Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
Die BGSW ist eine Rehamaßnahme für schwere Verletzungen bei Arbeitsunfällen und erfolgt im Anschluss an eine Akutbehandlung. Sie beinhaltet insbesondere die intensive Übungsbehandlung (ggf. unter Einschluss arbeitsplatzbezogener Abklärung). BGSW-Rehakliniken müssen in den Bereichen Personal, Medizintechnik und Einrichtung spezielle Anforderungen erfüllen.
Bei der ambulanten Reha sind Sie tagsüber in der Reha und kehren abends wieder nach Hause zurück. Bei der stationären Reha bleiben Sie über den gesamten Zeitraum und auch an den Wochenenden in der Klinik. Welche Art der Reha besser geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mehr zur ambulanten und stationären Reha erfahren Sie hier:
Ablauf und Organisation der Rehabilitation
Zu Beginn einer Reha erfolgt eine umfassende Eingangsuntersuchung. Anschließend wird ein individueller Therapieplan erstellt, der verschiedene Maßnahmen wie Physiotherapie, Ergotherapie, psychologische Betreuung und weitere Therapien umfassen kann. Am Ende steht eine Abschlussuntersuchung.
Eine Begleitperson zur Reha kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein. Meist ist es möglich, der Reha-Begleitperson ein Bett im Zimmer des Patienten/der Patientin zur Verfügung zu stellen. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Rentenversicherung bzw. die Krankenkassen die Kosten für die Reha-Begleitperson. Andernfalls müssen Sie selbst die Kosten – vergleichbar mit einer Hotelunterkunft – bezahlen. Bei Bedarf kann die Reha-Begleitperson medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha mit Begleitperson
Bei einer stationären Reha ist es in manchen Kliniken möglich, das Kind als Begleitperson zur Reha mitzubringen. In der Zeit, in der Sie therapiert werden, wird Ihr Kind professionell betreut und versorgt. Die Kostenträger übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Kinder als Begleitpersonen.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha mit Kind als Begleitperson
In ausgewählte MEDICLIN-Kliniken können Sie Ihren Hund zur Reha mitnehmen. Welche Kliniken Hunde erlauben und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie hier: Reha mit Hund
Kosten und Zuzahlung
Die Kosten für die Reha werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung übernommen, sofern die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei privaten Versicherungen kann dies je nach Tarif variieren.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha-Kosten: Wer zahlt meine Reha?
Ja, bei stationären Rehamaßnahmen müssen Versicherte über 18 Jahre eine Zuzahlung von maximal 10 Euro pro Tag leisten. Diese Zuzahlung ist auf 42 Tage im Kalenderjahr begrenzt. In manchen Fällen sind Sie von der Zuzahlung befreit.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Zuzahlung Reha
Die Kosten für Ihr Kind als Begleitperson werden vom Kostenträger übernommen, wenn Ihr Kind unter 12 Jahre alt ist. Wahlweise wird auch eine Haushaltshilfe organisiert.
Mehr dazu erfahren Sie hier:
Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Rentenversicherung bzw. die Krankenkassen die Kosten für die Reha-Begleitperson. Andernfalls müssen Sie selbst die Kosten – vergleichbar mit einer Hotelunterkunft – bezahlen.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha mit Begleitperson
In der Regel übernehmen die Versicherungsträger die Kosten für An- und Abreise. Für die Übernahme der Fahrtkosten zur Reha müssen bei den meisten Kostenträgern Anträge gestellt werden.
Bei einer ambulanten Rehabilitation werden Ihnen die täglichen Fahrtkosten von zu Hause zur Reha-Klinik vom zuständigen Kostenträger, z. B. der Deutschen Rentenversicherung oder Krankenkasse erstattet. Auch hier gilt: Sie müssen einen Antrag auf Reisekostenerstattung bei Ihrem Kostenträger einreichen. Ambulante Reha-Kliniken bieten häufig auch einen Fahrdienst für Patient*innen an.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Fahrtkosten zur Reha
Nach der Rehabilitation
Nach Abschluss der Reha erhalten Sie in der Regel einen Bericht für ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin. Je nach Gesundheitszustand können Nachsorgemaßnahmen wie eine ambulante Weiterbehandlung oder berufliche Rehabilitationsmaßnahmen notwendig sein.
Mehr dazu erfahren Sie hier: Reha-Nachsorge: So geht es nach der Reha weiter
Kontakt
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Montag bis Freitag: 7.30 bis 17.30 Uhr
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Haben Sie Fragen zur Rehabilitation oder zu unseren Rehakliniken? Wir helfen Ihnen gern weiter.
Bei allgemeinen Fragen zur Beantragung einer Reha wenden Sie sich bitte an die Reha-Berater der Deutschen Rentenversicherung.