Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

Die Pflegebedürftigkeit ist ausschlaggebend für die Festlegung des Pflegegrads. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst (MD) eingestuft.

Pflegegrad beantragen

Warum ist ein Pflegegrad wichtig?

Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe von der Pflegekasse. Die Höhe der Unterstützung hängt von Ihrer Pflegedürftigkeit ab. Der Pflegegrad dient dazu, diese einzustufen.

Wie wird der Pflegegrad festgelegt?

Die Einstufung des Pflegegrads erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Die MD-Mitarbeiter beurteilen die Selbständigkeit des Betroffenen. Körperliche und geistige Fähigkeiten werden dabei gleichermaßen in berücksichtigt.

Für die Einstufung werden sechs Bereiche betrachtet:

  • Mobilität, z. B. Treppen steigen, sich umsetzen, Position im Bett wechseln
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, z. B. Menschen aus dem näheren Umfeld erkennen, sich in Zeit und Raum orientieren, Entscheidungen im Alltagsleben treffen
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, z. B. nächtliche Unruhe, verbale Aggression, Wahnvorstellungen und Ängste
  • Selbstversorgung, z. B. essen und waschen
  • Umgang mit krankheitsspezifischen und therapiebedingten Anforderungen, z. B. Medikamente einnehmen und Verhaltensregeln einhalten
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte, z. B. sich beschäftigen, Tagesablauf gestalten, Kontakte pflegen

Für jeden dieser Bereiche vergibt der Gutachter Punkte, die unterschiedlich stark in das Ergebnis einfließen. Die Summe der Punkte entscheidet über den Pflegegrad.

Welche Pflegegrade gibt es?

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich nach dem Pflegegrad und unterscheidet sich je nach Pflegeform (z. B. häusliche Pflege, teilstationäre Pflege, stationäre Pflege, Kurzzeitpflege). Für den stationären Bereich, also bei einer Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, gelten folgende monatliche Pflegesätze:

  • Pflegegrad 1: 125 Euro
  • Pflegegrad 2: 770 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.262 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.775 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.005 Euro

So bekommen Sie einen Pflegegrad

1. Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse.

Dafür können Sie sich in der Regel an Ihre Krankenversicherung wenden. Sie erhalten dann ein Antragsformular für einen Pflegegrad. Füllen Sie dieses aus und senden Sie den Antrag an die Pflegekasse zurück. Legen Sie Unterlagen bei, die den Pflegebedarf belegen: zum Beispiel Arztbriefe, Befunde oder Röntgenbilder.


2. Begutachtung durch den MD

Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst (MD) mit einem Pflegegutachten, um den Pflegegrad zu ermitteln. Dafür besuchen erfahrene Ärzte oder Pflegekräfte Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Bei dem Besuch wird insbesondere die Selbstständigkeit des Betroffenen beurteilt.

So können Sie den Besuch des MD vorbereiten: 

  • führen Sie ein Pflegetagebuch und notieren Sie Art und Dauer der Hilfestellung
  • bitten Sie eine fachkundige Person, die mit Ihrer persönlichen Situation vertraut ist, bei der Vorbereitung und beim Besuch dabei zu sein.
     

3. Entscheidung

Der MD übergibt das Pflegegutachten an die Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad. Das Ergebnis teilt Ihnen die Pflegekasse in einem Brief mit.

Wenn der Pflegebedarf nicht mindestens für den Pflegegrad 1 ausreicht, stellt der MD keine Pflegebedürftigkeit fest. Der Betroffene hat dann keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.

 


4. Gegebenenfalls Widerspruch einlegen

Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, das MD-Gutachten einzusehen und innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründen Sie den Widerspruch, indem Sie genau schildern, warum der Pflegegrad zu niedrig ist.

Video: Pflegegrad beantragen

Im Video sehen Sie, wie Sie einen Pflegegrad beantragen können, was die sechs Kriterien sind, nach denen der Medizinische Dienst den Pflegegrad beurteilt und welche Pflegegrade es gibt.

Sie brauchen bereits Unterstützung, bevor Sie einen Pflegegrad haben?

Benötigen Sie bereits vor Abschluss des Verfahrens Pflege, müssen Sie diese zunächst selbst bezahlen. Die Pflegekasse übernimmt nachträglich die Kosten, sobald der Antrag auf einen Pflegegrad genehmigt ist. Wenn Sie die Pflegehilfe nicht bezahlen können, wenden Sie sich an das Sozialamt. Hier können Sie einen Antrag auf `Hilfe zur Pflege` stellen. Wenn das Sozialamt die Pflegebedürftigkeit bestätigt, geht es in Vorleistung und rechnet dann bei Bewilligung des Pflegeantrags direkt mit der Pflegekasse ab.

Ihre Ansprechpartner

Kerstin Männel

Kerstin Männel

Geschäftsführung MediClin Pflege GmbH